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Grün- & Außenanlagenpflege

Wir halten Ihre Außenanlagen über das ganze Jahr in Form – von der ersten Mahd im Frühjahr bis zur Räum- und Streupflicht im Winter.

EFIX Mitarbeiter schneiden Hecke und mähen Rasen vor einer Wohnanlage

Unser Leistungsumfang

  • Rasenpflege
  • Hecken- und Strauchschnitt
  • Unkrautbeseitigung
  • Laubarbeiten
  • Rückschnitt
  • Beetpflege
  • Winterdienst
Winterdienst als eigener SaisonvertragRäum- und Streupflicht, Einsatzzeiten, Streugut und die Frage, wer im Schadensfall den Nachweis führt – dazu haben wir eine ausführliche Seite.Zum Winterdienst

Der Jahrespflegeplan

So verteilen sich die Arbeiten über das Jahr. Der Plan wird an Ihren Bestand angepasst – ein Objekt mit altem Baumbestand hat andere Schwerpunkte als eine neue Anlage mit Rasenflächen.

März – April

  • Erster Rasenschnitt und Vertikutieren
  • Beete säubern und aufnehmen
  • Streugutreste aufnehmen und entsorgen
  • Formschnitt, bevor die Schonzeit beginnt

Mai – August

  • Rasenschnitt im vereinbarten Turnus
  • Unkraut auf Wegen und in Beeten
  • Pflegeschnitt an Hecken und Sträuchern
  • Bewässerung bei Trockenheit, sofern beauftragt

September – November

  • Laubarbeiten in mehreren Durchgängen
  • Rückschnitt nach Ende der Schonzeit
  • Beete winterfest machen
  • Dachrinnen nach dem Laubfall

Dezember – Februar

  • Winterdienst: räumen, streuen, dokumentieren
  • Kontrollgänge bei Dauerfrost
  • Gehölzschnitt bei frostfreier Witterung
  • Kontrolle auf Sturmschäden

Ein starker Rückschnitt an Hecken und Gehölzen ist nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September nicht zulässig. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben in diesem Zeitraum möglich.

Jahrespflegeplan statt Einzelbestellungen

Wir legen mit Ihnen fest, was wann passiert: Mähturnus, Heckenschnitt im gesetzlichen Zeitfenster, Laubarbeiten im Herbst, Rückschnitt im Winter. Sie müssen nichts mehr nachhalten.

Winterdienst mit Nachweis

Räumen und Streuen gehören zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Wir übernehmen sie und dokumentieren jeden Einsatz mit Uhrzeit – das ist im Streitfall entscheidend.

Grünschnitt inklusive Abtransport

Schnittgut, Laub und Wurzelwerk nehmen wir direkt mit. Auf Ihrem Grundstück bleibt kein Haufen liegen, der auf den nächsten Termin wartet.

Häufige Fragen

Ab wann läuft der Winterdienst?

Verträge laufen üblicherweise vom 1. November bis 31. März, mit Einsatzbereitschaft an allen Tagen inklusive Sonn- und Feiertagen innerhalb der gesetzlichen Räumzeiten.

Wann darf eine Hecke geschnitten werden?

Ein starker Rückschnitt ist nach Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September nicht zulässig. Form- und Pflegeschnitte planen wir entsprechend ein.

Passt dazu

Sagen Sie uns, worum es geht.

Wir schauen uns Ihr Objekt an und machen Ihnen ein klares, verbindliches Angebot – kostenlos und unverbindlich.

Lieber Fotos schicken? Per WhatsApp an +49 162 2360146

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