Zum Inhalt springen
24/7 Notdienst+49 162 2360146
EFIX Gebäudeservice Logo
EFIX Team räumt und streut den Zugang einer Wohnanlage im Schnee

Saison 2026 / 2027

Die Räumpflicht bleibt bei Ihnen.
Die Arbeit nicht.

Wir räumen, streuen und dokumentieren jeden Einsatz – damit Sie im Schadensfall belegen können, dass Ihr Objekt sicher war. Saisonverträge für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte im Märkischen Kreis.

Wer nicht räumt, haftet – und wer nicht nachweist, auch

Für Gehwege übertragen fast alle Kommunen die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die anliegenden Grundstückseigentümer. Diese Pflicht lässt sich an einen Dienstleister übertragen, die Verantwortung dafür, dass sie erfüllt wird, bleibt jedoch beim Eigentümer.

Entscheidend wird das erst, wenn jemand stürzt. Dann muss der Eigentümer belegen, dass zum fraglichen Zeitpunkt geräumt und gestreut war. Genau an diesem Punkt scheitern die meisten – nicht weil nicht geräumt wurde, sondern weil es niemand festgehalten hat.

Zeitstempel je Einsatz

Wann wir angefangen und wann wir aufgehört haben – nicht nur, dass wir da waren.

Foto vom geräumten Zustand

Der Zustand nach dem Einsatz, aufgenommen am Objekt.

Streugut und Maßnahme vermerkt

Was gestreut wurde und auf welchen Flächen.

Monatsübersicht

Alle Einsätze gesammelt – ablagefähig für Eigentümerversammlung oder Versicherung.

Was im Saisonvertrag enthalten ist

Gehwege und Hauszugänge räumen

Zugang zum Haus, Müllplatz und Stellplätzen – die Wege, auf denen tatsächlich gegangen wird.

Streuen mit zulässigem Streugut

Splitt oder Sand statt Salz, wo die Satzung es vorschreibt. Auf Wunsch mit eigenem Streugutdepot am Objekt.

Kontrollgänge bei Dauerfrost

Auch ohne Neuschnee entsteht über Nacht Glätte. Wir fahren die Objekte an, statt auf Schneefall zu warten.

Schneeabfuhr bei großen Mengen

Wenn die Haufen den Gehweg oder die Stellplätze zusetzen, transportieren wir ab.

Einsatzdokumentation

Datum, Uhrzeit, Maßnahme und Foto – je Einsatz und je Objekt, monatlich als Übersicht.

Einsatz vor der Räumzeit

Der Vertrag legt fest, dass die Flächen zu Beginn der satzungsgemäßen Räumzeit begehbar sind – nicht erst danach.

So läuft eine Saison mit uns

Bis Oktober

Objektaufnahme

Wir gehen die Flächen ab, klären die Satzung Ihrer Kommune, legen Räumbereiche und Streugutlager fest.

1. November

Bereitschaft beginnt

Fahrzeuge, Streugut und Einsatzplan stehen. Ab hier sind wir wetterabhängig im Einsatz.

November – März

Einsätze und Kontrollen

Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte, Kontrollgänge bei Dauerfrost, jeder Einsatz dokumentiert.

Ab April

Saisonabschluss

Streugutreste werden aufgenommen und entsorgt, Flächen gereinigt, Saisonübersicht übergeben.

Was ein Saisonvertrag kostet

Der Preis richtet sich nach den zu räumenden Quadratmetern, der Zahl der Zugänge und der Lage des Objekts – ein Hanggrundstück in Altena verlangt mehr Einsätze als ein ebener Hof in Werdohl. Deshalb nennen wir keinen Pauschalpreis, bevor wir das Objekt gesehen haben.

  • Zu räumende Fläche in Quadratmetern
  • Anzahl der Zugänge und Treppen
  • Gefälle und Lage des Grundstücks
  • Streugut und Lagermöglichkeit am Objekt
  • Vorgaben der kommunalen Satzung
  • Schneeabfuhr ja oder nein

Nach dem Ortstermin erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit klar aufgeschlüsselten Leistungen. Betreuen wir mehrere Ihrer Objekte, stimmen wir Abrechnung und Turnus gemeinsam ab.

Winterdienst – häufige Fragen

Wer ist für Räumen und Streuen verantwortlich?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich bei der Gemeinde, wird für Gehwege aber in fast allen Kommunen durch Satzung auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Der Eigentümer kann die Ausführung an Mieter oder an einen Dienstleister übertragen – die Verantwortung dafür, dass tatsächlich geräumt wird, bleibt aber bei ihm. Deshalb besteht auch bei Übertragung eine Kontrollpflicht.

In welchen Zeiten muss geräumt werden?

Das regelt die Satzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde und die Zeiten unterscheiden sich. Üblich sind werktags etwa ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr, jeweils bis in den Abend. Wir arbeiten nach der Satzung Ihrer Kommune – welche für Ihr Objekt gilt, klären wir vor Vertragsschluss.

Darf Streusalz verwendet werden?

Auf Gehwegen ist Salz in vielen Kommunen eingeschränkt oder untersagt; vorgeschrieben sind dann abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand. Ausnahmen gelten meist für Eisregen und gefährliche Stellen wie Treppen und Gefälle. Wir richten uns nach der örtlichen Regelung.

Warum ist die Dokumentation so wichtig?

Wenn jemand stürzt und Schadenersatz fordert, muss der Eigentümer belegen, dass geräumt und gestreut wurde. Ohne Nachweis steht Aussage gegen Aussage – und das geht regelmäßig zulasten des Eigentümers. Deshalb protokollieren wir jeden Einsatz mit Uhrzeit und Foto und stellen die Übersicht monatlich bereit.

Wie lange läuft ein Saisonvertrag?

In der Regel vom 1. November bis 31. März, mit Einsatzbereitschaft an allen Tagen einschließlich Sonn- und Feiertagen. Bei früherem oder späterem Wintereinbruch fahren wir ebenfalls – das ist im Vertrag abgedeckt.

Was passiert, wenn ein Einsatz einmal ausfällt?

Dann erfahren Sie es von uns, und zwar sofort – nicht erst, wenn etwas passiert ist. Wie die Vertretung im Einzelnen geregelt ist, halten wir im Vertrag ausdrücklich fest, damit im Zweifel nachvollziehbar ist, wer wann zuständig war.

Die Angaben zu Räum- und Streupflichten geben den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die Satzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde sowie Ihr Miet- oder Verwaltervertrag. Welche Regelung für Ihr Objekt gilt, klären wir beim Ortstermin.

Bevor der erste Schnee fällt.

Ein Ortstermin dauert zwanzig Minuten. Danach wissen Sie, was die Saison kostet und wer im Ernstfall den Nachweis führt.

Ganzjährige Außenanlagenpflege gesucht? Grün- & Außenanlagenpflege ansehen

Notdienst anrufenWhatsApp